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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 31.07.1989 - 1 S 3675/88   

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VGH Baden-Württemberg, 31.07.1989 - 1 S 3675/88 (https://dejure.org/1989,3825)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 31.07.1989 - 1 S 3675/88 (https://dejure.org/1989,3825)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 31. Juli 1989 - 1 S 3675/88 (https://dejure.org/1989,3825)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • vereinsknowhow.de

    GG Art. 9 I, II; VereinsG § 3; VwGO § 80 V
    Sofortige Vollziehung eines Vereinsverbots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 61
  • NVwZ 1990, 282 (Ls.)
  • DVBl 1989, 1018 NVwZ 1990, 272 (Leitsatz 1
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 05.08.1970 - V 531/70
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.07.1989 - 1 S 3675/88
    Ein Vereinsmitglied, das durch das Vereinsverbot in seinem durch Art. 9 I GG gewährleisteten Recht betroffen ist, ist jedenfalls klage- und antragsbefugt, wenn auch der verbotene Verein selbst die Verbotsverfügung angefochten hat (im Anschluß an VGH Mannheim, JZ 1971, 457).

    Nach der Rechtsprechung des 5. Senats des VGH Mannheim (JZ 1971, 457), der sich der Senat anschließt, ist ein Vereinsmitglied, das durch das Verbot in seinem durch Art. 9 I GG gewährleisteten Recht betroffen ist, Vereine zu bilden, ihnen anzugehören und sich darin zu betätigen, jedenfalls dann klage- und antragsbefugt, wenn auch der verbotene Verein selbst die Verbotsverfügung angefochten hat.

    Da eine Vereinigung, deren Zweck oder Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderläuft, die Allgemeinheit besonders schwer gefährdet, ist die sofortige Vollziehung des Verbots einer Vereinigung dann geboten, wenn der dringende Verdacht besteht, daß die Vereinigung nach Art. 9 II GG i.V. mit § 31 VereinsG verboten ist (VGH Mannheim, JZ 1971, 457).

  • BVerwG, 18.10.1988 - 1 A 89.83

    Vereinigungsverbot - Bundesland - Straftatbestände - Vereinsmitglieder -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.07.1989 - 1 S 3675/88
    Nach der Rechtsprechung des BVerwG (Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 13 = NJW 1989, 993 = NVwZ 1989, 670 L), welcher der Senat folgt, ist für das Verbot einer strafgesetzwidrigen Vereinigung nach Art. 9 II Alt. l GG die Einleitung eines Strafverfahrens oder gar eine strafgerichtliche Verurteilung wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung nicht erforderlich.

    Nicht erforderlich ist, daß die Strafgesetzwidrigkeit den Hauptzweck oder die Haupttätigkeit der Vereinigung ausmacht oder auf Dauer besteht (BVerwG, Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 13 = NJW 1989, 993 = NVwZ 1989, 670 L).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.07.2016 - 7 B 10327/16

    Rheinland-pfälzisches Innenministerium unzuständig für Verbot des Vereins "Hells

    Da eine Vereinigung, deren Zweck der Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderläuft, die Allgemeinheit besonders schwer gefährdet, ist die sofortige Vollziehung des Verbots einer Vereinigung regelmäßig dann geboten, wenn der dringende Verdacht besteht, dass die Vereinigung nach Art. 9 Abs. 2 GG i.V.m. § 3 Abs. 1 VereinsG verbotene Zwecke verfolgt (vgl. VGH BW, Beschluss vom 31. Juli 1989 - 1 S 3675/88 -, NJW 1990, 61 [61]; VGH BW, Beschluss vom 12. Februar 1996 - 1 S 2580/95 -, juris, Rn. 14).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.01.2017 - 7 C 10326/16

    Eilentscheidung bestätigt: Rheinland-pfälzisches Innenministerium unzuständig für

    Insbesondere eine Überprüfung des Vorliegens von Verbotsgründen nach § 3 Abs. 1 Vereinsgesetz - VereinsG - i.V.m. Art. 9 Abs. 2 Grundgesetz - GG - kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in einem Verfahren nur der Vereinsmitglieder nicht erreicht werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Mai 2014 - 6 A 3.13 -, juris, Rn. 11; Beschlüsse vom 19. Juli 2010 - 6 B 20.10 -, juris, Rn. 14, vom 4. Juli 2008 - 6 B 39.08 -, juris, Rn. 5 und vom 2. März 2001 - 6 VR 1.01 -, juris; jeweils mit Ausführungen zum Inhalt des eingeschränkten Rügerechts der Mitglieder; vgl. auch VGH BW, Beschluss vom 31. Juli 1989 - 1 S 3675/88 -, NJW 1990, 61 [61], zur Zulässigkeit der kumulativen Anfechtung durch den verbotenen Verein und die Mitglieder).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.1998 - 5 D 103/93

    Verein; Verbot eines Vereins; Freundeskreis Freiheit für Deutschland

    Soweit der VGH Baden-Württemberg entschieden hat, daß Mitglieder einer verbotenen Vereinigung neben der gegen das Vereinsverbot klagenden Vereinigung klagebefugt sind, sich also einer Klage der Vereinigung anschließen können, Beschlüsse vom 5. August 1970 - V 531/70 -, JZ 1971, S. 457 , und vom 31. Juli 1989 - 1 S 3675/88 -, NJW 1990, S. 61; vgl. auch Reichert/Dannecker, Handbuch des Vereins- und Verbandsrechts, 5. Aufl. 1993, Rdnr. 2943, ist in Anwendung dieser Rechtsprechung eine Klagebefugnis der Kläger insoweit zweifelhaft, als eine Klage der verbotenen Vereinigung nicht (mehr) anhängig ist, nachdem die Kläger die ursprünglich im Namen des erhobene Klage zurückgenommen haben.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1988, a.a.O.; VGH Mannheim, Beschluß vom 31. Juli 1989, a.a.O.; Planker, a.a.O., S. 115.

  • VG Karlsruhe, 12.08.2009 - 4 K 1648/09

    Antrag eines Naturschutzverbandes auf vorläufigen Rechtsschutz gegen den Neubau

    3 Dieser Antrag ist nach § 80 Abs. 5 i.V.m. Abs. 2 S. 1 Nr. 4 VwGO zwar statthaft, aber unzulässig, denn es fehlt dem Antragsteller an der Antragsbefugnis, die wegen der Akzessorietät des vorläufigen Rechtschutzes nur derjenige besitzt, der hinsichtlich des angegriffenen Verwaltungsakts im Hauptsacheverfahren gemäß § 42 Abs. 2 VwGO klagebefugt ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.10.1992 - 4 A 4.92 -, NVwZ 1993, 565; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 31.07.1989 - 1 S 3675/88 -, NJW 1990, 61; Beschl. v. 07.09.1994 - 5 S 2108/94 -, NuR 1995, 264; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl., § 80 Rn. 134 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.01.1992 - 1 S 3626/88

    Zum Verbot eines überregionalen Motorradclubs wegen strafgesetzwidrigen

    Der Senat hat durch zwei Beschlüsse vom 31.7.1989 (1 S 3675/88 und 1 S 3776/88) die Anträge von zwei Mitgliedern des Vereins auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klagen gegen die Verbotsverfügung abgelehnt.
  • VG Sigmaringen, 28.02.2017 - 4 K 618/17

    Grundschule; Hausverbot gegen Erziehungsberechtigten wegen Bedrohung der

    Dabei sind die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs, dessen aufschiebende Wirkung wiederhergestellt werden soll, ein wesentliches Kriterium (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 31.07.1989 - 1 S 3675/88 -, NJW 1990, 61).
  • VG Sigmaringen, 14.11.2016 - 4 K 4895/16

    Unterrichtsausschluss eines Schülers wegen Holocaustverharmlosung und

    Dabei sind die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs, dessen aufschiebende Wirkung wiederhergestellt werden soll, ein wesentliches Kriterium (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.07.1989 - 1 S 3675/88 -, NJW 1990, 61).
  • VG Arnsberg, 10.03.2022 - 9 L 223/22
    vgl.: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 16. Januar 2020 - 15 B 814/19 -, juris Rn. 8; OVG NRW, Beschluss vom 16. März 2020 - 2 B 202/12 -, juris Rn. 9; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH Bad.-Württ.), Beschluss vom 31. Juli 1989 - 1 S 3675/88 -, Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 1990, 61.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.1996 - 1 S 2580/95

    Sofortige Vollziehung eines Vereinsverbotes wegen Spendenbetrügereien des

    Da eine Vereinigung, deren Zweck der Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderläuft, die Allgemeinheit besonders schwer gefährdet, ist die sofortige Vollziehung des Verbots einer Vereinigung dann geboten, wenn der dringende Verdacht besteht, daß die Vereinigung nach Art. 9 Abs. 2 GG i.V.m. § 3 Abs. 1 VereinsG verbotene Zwecke verfolgt (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 31.7.1989 - 1 S 3675/88 -, NJW 1990, 61).
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Rechtsprechung
   OVG Bremen, 23.06.1989 - 1 B 45/89   

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https://dejure.org/1989,3095
OVG Bremen, 23.06.1989 - 1 B 45/89 (https://dejure.org/1989,3095)
OVG Bremen, Entscheidung vom 23.06.1989 - 1 B 45/89 (https://dejure.org/1989,3095)
OVG Bremen, Entscheidung vom 23. Juni 1989 - 1 B 45/89 (https://dejure.org/1989,3095)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sperrzeit; Verlängerung; Gewerbe; Ausübung; Diskothek

Papierfundstellen

  • NVwZ 1990, 282
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 05.11.1985 - 1 C 14.84

    Unmöglichkeit der Ausübung eines Gaststättengewerbes in der erlaubten Betriebsart

    Auszug aus OVG Bremen, 23.06.1989 - 1 B 45/89
    »... Der Ansatz des VG entspricht der Rechtspr. des BVerwG, derzufolge eine Sperrzeitverlängerung dann rechtswidrig sein soll, wenn sie die Gewerbeausübung in der genehmigten Betriebsart unmöglich macht, weil ein betriebsartprägendes Merkmal entfällt; die Betriebszeit zählt dabei zu den artprägenden Merkmalen; welche Betriebszeit zu einer bestimmten Betriebsart (hier »Diskothek«) gehört, bestimmt sich nach der vom Tatsachengericht zu ermittelnden Verkehrsauffassung (BVerwG, GewArch 1986, 96 [hier: V (533) 388 a-b]).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.12.1986 - 14 S 179/86

    Sperrzeitverlängerung für eine Diskothek

    Auszug aus OVG Bremen, 23.06.1989 - 1 B 45/89
    Das VG wendet diese Grundsätze in Übereinstimmung mit dem VGH Baden-Württemberg (GewArch 1987, 132) auf Diskotheken an, ohne indessen der Frage nachzugehen, ob die vom VGH Baden-Württemberg ermittelten tatsächlichen Voraussetzungen auch für Bremen zutreffen, Was die AntrG.
  • OVG Bremen, 15.04.1993 - 1 B 94/92

    Gewerberecht: Verhältnis von Gaststätten- und Baurecht, Zumutbarkeitsgrenze für

    Vorrang hat die Bauerlaubnis (soweit sie nicht eingeschränkt erteilt worden ist) für die die genehmigte Betriebsart allgemein kennzeichnenden, typischen Auswirkungen, während die je nach konkreter Betriebsgestaltung variablen Auswirkungen den stärkeren Bezug zur Entscheidungskompetenz der Gaststättenbehörde haben (BVerwGE 80, 259 (262 f.)); mit anderen Worten ist die gaststättenrechtliche Kompetenz durch eine erteilte Bauerlaubnis zurückgedrängt, wenn sie die begriffliche Identität des bauaufsichtlich genehmigten Betriebes treffen (BVerwG, GewArch 1992, 109 ) oder die genehmigte Betriebsart unmöglich machen würde (OVG Bremen, NVwZ 1990, 282 ).

    Der beschließende Senat hat sich dementsprechend bisher stets unter Nutzung aller Anhaltspunkte bemüht, ein Gesamtbild der von der Gaststätte ausgehenden Lärmeinwirkungen auf die Nachbarschaft zu gewinnen (OVG Bremen, Beschl. v. 2.12.1987, OVG l B 88 und 89/87; Beschl. v. 23.6.1989, l B 45/89, NVwZ 1990, 282 ).

    Geklärt ist dabei, daß dem Gaststättenbetrieb auch solche Lärmeinwirkungen zuzurechnen sind, die die Gäste in der nahen Umgebung der Gaststätten verursachen, gleichgültig ob der Gastwirt diese Folgen beeinflussen kann oder nicht (BVerwG, GewArch. 1992, 34 f.; vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 23.6.1989, l B 45/89, NVwZ 1990, 282 ).

    Auch der Hinweis darauf, daß die "arttypischen Öffnungszeiten" unterschritten würden, belegt für sich allein noch nicht, daß über die notwendige Anpassung an die konkrete Umgebung hinaus in den Kernbereich des Betriebes eingegriffen wird (OVG Bremen, Beschl. v. 23.6.1989, 1 B 45/89, NVwZ 1990, 282 ).

    Der Senat hat bisher lediglich für behördlich auf 23.00 Uhr bzw. 24.00 Uhr vorgesehene Schließungszeiten entschieden, daß sie den Kernbereich der jeweils zugelassenen Betriebsart nicht beeinträchtigten (Beschl. v. 2.12.1987, 1 B 88 u. 89/87; Beschl. v. 23.6.1989, 1 B 45/89, NVwZ 1990, 282 ).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.04.2007 - 6 B 10233/07

    Diskothek in Emmelshausen muss früher schließen

    In Bremen sind Diskotheken mehrfach mit Billigung des Oberverwaltungsgerichts auf Betriebszeiten bis 23.00 Uhr beschränkt worden (1 B 45/89, NVwZ 1990, 282).
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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 21.08.1989 - 4 A 88.1000   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,6368
VGH Bayern, 21.08.1989 - 4 A 88.1000 (https://dejure.org/1989,6368)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.08.1989 - 4 A 88.1000 (https://dejure.org/1989,6368)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. August 1989 - 4 A 88.1000 (https://dejure.org/1989,6368)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • vereinsknowhow.de

    Art. 9 GG; Art. 28 BayVwVfG; § 3 VereinsG
    Voraussetzungen eines Vereinsverbots - Voraussetzungen, unter denen eine strafrechtliche Betätigung von Vereinsmitgliedern einem Verein zuzurechnen ist

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 62
  • NVwZ 1990, 282 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 18.10.1988 - 1 A 89.83

    Vereinigungsverbot - Bundesland - Straftatbestände - Vereinsmitglieder -

    Auszug aus VGH Bayern, 21.08.1989 - 4 A 88.1000
    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall maßgeblich von dem, den das BVerwG durch Urteil vom 18.10.1988 (BVGerE 80, 299 = NJW 1989, 993 = NVwZ 1989, 670 L) entschieden hat.

    Erforderlich ist aber, daß die Strafgesetzwidrigkeit der Vereinigung als solcher zuzurechnen ist (BVerwGE 80, 299 [306f.] = NJW 1989, 993 = NVwZ 1989, 670 L; v. Münch, BK, Art. 9 Rdnr. 60; Maunz-Dürig, Art. 9 Rdnr. 124).

    Die durch die Mitglieder verwirklichte Strafgesetzwidrigkeit muß dabei den Charakter der Vereinigung prägen (vgl. BVerwGE 80, 299 [307 f.] = NJW 1989, 993 = NVwZ 1989, 670 L).

    Ein strafbares Verhalten einzelner Vereinsmitglieder ist der Vereinigung schließlich dann zuzurechnen, wenn die Vereinigung die strafbaren Verhaltensweisen deckt, indem sie ihren Mitgliedern durch eigene Hilfestellung Rückhalt bietet (BVerwGE 80, 299 [307 f.] = NJW 1989, 993 = NVwZ 1989, 670 L).

  • VGH Bayern, 29.06.2006 - 4 A 04.532

    Verbot der "Fränkischen Aktionsfront" bestätigt

    Demzufolge finden die von der Rechtsprechung entwickelten Rechtssätze zur Zurechnung (vgl. BVerwG, U.v. 18.10.1988 ­ 1 A 89.83, BVerwGE 80, 299/206 ff.; U.v. 1.2.2000 ­ 1 A 4.98, Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 32; BayVGH, U.v. 21.8.1989 ­ 4 A 88.1000, NJW 1990, 62) nach wie vor Anwendung.
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